Vicon ANDEX 353
€ 5.660
| Standort |
|
| MwSt. ausweisbar | |
| Zustand | Neu |
| Anbieterstatus | Gewerblich |
| Inserats-Nr. | 7998498 |
| Interne Referenznummer | 10857-2040242 |
Weitere Beschreibung
VICON ANDEX 353 CompactLine
Arbeitsbreite 3,50 m
Dreipunktanbau Kat. I und II
Nachlaufeinrichtung
Zinkenarme abnehmbar, Schutz klappbar
Gelenkwelle mit Rutschkupplung
Tandemachsen 16x6.50-8 PR6
Schwingungsdämpfer incl. Hangarretierung
Services
Standort
Ähnliche Maschinen
Kontakt aufnehmen
Anbieter
Ritter Maschinen GmbH
- Geprüfter Anbieter
- Bei traktorpool seit März 2004
Weitere Aktionen
Anschrift
Ritter Maschinen GmbH
Klosterstrasse 3
D-77736 Zell am Harmersbach
Deutschland
Ortenaukreis/Schwarzwald
Geschäftsführer: Thomas Ritter und Uwe Haas
Telefon 0049-(0)-7835 - 63 87-0
Telefax 0049-(0)-7835 - 82 82
http://www.ritter-maschinen.com
Amtsgericht: Freiburg HRB704997
USt-IdNr.DE269856795 / Steuer Nr.14052/64658
Urheberrechtshinweise:
Haftungshinweise:
Die Grafiken und Texte auf den Internetseiten www.ritter-maschinen.com unterliegen dem Urheberrecht von Ritter Maschinen GmbH.
Logos oder Schriftzüge von nicht zur Ritter Maschinen GmbH gehörigen Produkten oder Unternehmen unterliegen dem Urheberrecht des jeweiligen Herstellers bzw. Unternehmens. Jegliche Verwendung der Inhalte unserer Seiten zu nicht privaten Zwecken bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Webdesign/Programmierung:www.g-grafik.de
Webmaster: t.ritter@ritter-maschinen.com
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unserer Seiten wird in keinem Fall übernommen. Wir haben auf unserer Webpräsenz Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss; auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen. Dazu liegt ein Grundsatzurteil des Hamburger Landgerichtes vom 12.05.1998 vor. Klicken Sie hier!